Elternarbeit

Aufgaben

Aufgaben der Eltern im schulischen Prozess

„Schule und Elternhaus haben die Pflicht, zum Wohle des Kindes zusammenzuarbeiten.“
(§ 43 Schulgesetz)

  • Wir arbeiten mit der Klassenlehrerin/ dem Klassenlehrer sowie mit der Fachlehrerin/ dem Fachlehrer zusammen: Im Besonderen halten wir abgesprochene, pädagogische und fachliche Maßnahmen ein.
  • Wir melden unser Kind schnellstmöglich, mindestens aber im Verlauf des Schulvormittages des ersten Tages krank.
  • Wir beteiligen uns im Rahmen unserer Möglichkeiten an schulischen Veranstaltungen und Aktionen (Laufabzeichen, Basteln, Herbstfrühstück ...)
  • Wir fördern unser Kind im Lernprozess:

- Wir unterstützen bei den Hausaufgaben (siehe auch: Hausaufgabenkonzept).
- Wir zeigen Interesse an der Arbeit unseres Kindes und nehmen uns die entsprechende Zeit für Lernaufgabe (wie u.a.   für Klassenarbeiten, Tests, Gedichte, Referate).
- Wir fördern das Arbeits- und Sozialverhalten unseres Kindes (Wir halten uns an gemeinsam abgestimmte Maßnahmen zur positiven Förderung).

  • Wir unterschreiben Klassenarbeiten und Zeugnisse.
  • Wir beschaffen die notwendigen schulischen Materialien und kontrollieren diese im Verlauf des Schuljahres auf Vollständigkeit und Nutzbarkeit.
  • Wir unterstützen unsere Kinder, die passenden Materialien (passend zum Stundenplan) einzupacken. 
  • Wir kontrollieren regelmäßig die Elternmappe, ob Rückmeldungen oder Elternbriefe der Lehrerinnen und Lehrer oder der Betreuerinnen und Betreuer abgezeichnet werden müssen.

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Flohmarkt am 29.09.2019
Der nächste Schul-Flohmarkt findet am 29.09.2019 in der Turnhalle des Standortes Altstadt statt - 14.00 - 16.00 Uhr
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