„Schule und Elternhaus haben die Pflicht, zum Wohle des Kindes zusammenzuarbeiten.“
(§ 43 Schulgesetz)
- Wir arbeiten mit der Klassenlehrerin/ dem Klassenlehrer sowie mit der Fachlehrerin/ dem Fachlehrer zusammen: Im Besonderen halten wir abgesprochene, pädagogische und fachliche Maßnahmen ein.
- Wir melden unser Kind schnellstmöglich, mindestens aber im Verlauf des Schulvormittages des ersten Tages krank.
- Wir beteiligen uns im Rahmen unserer Möglichkeiten an schulischen Veranstaltungen und Aktionen (Laufabzeichen, Basteln, Herbstfrühstück ...)
- Wir fördern unser Kind im Lernprozess:
- Wir unterstützen bei den Hausaufgaben (siehe auch: Hausaufgabenkonzept).
- Wir zeigen Interesse an der Arbeit unseres Kindes und nehmen uns die entsprechende Zeit für Lernaufgabe (wie u.a. für Klassenarbeiten, Tests, Gedichte, Referate).
- Wir fördern das Arbeits- und Sozialverhalten unseres Kindes (Wir halten uns an gemeinsam abgestimmte Maßnahmen zur positiven Förderung).
- Wir unterschreiben Klassenarbeiten und Zeugnisse.
- Wir beschaffen die notwendigen schulischen Materialien und kontrollieren diese im Verlauf des Schuljahres auf Vollständigkeit und Nutzbarkeit.
- Wir unterstützen unsere Kinder, die passenden Materialien (passend zum Stundenplan) einzupacken.
- Wir kontrollieren regelmäßig die Elternmappe, ob Rückmeldungen oder Elternbriefe der Lehrerinnen und Lehrer oder der Betreuerinnen und Betreuer abgezeichnet werden müssen.