Beschwerdekonzept
„Bevor man sich mit jemanden auseinandersetzt,
sollte man sich mit ihm zusammensetzen!“
(Römisches Sprichwort)
1. Allgemeines
Um unserem Leitbild „Wir stehen für ein wertschätzendes Miteinander.“ zu entsprechen, ist es uns wichtig, dass wir eine vertrauensvolle Basis zwischen allen Beteiligten an unserer Schule schaffen. Jedoch bleibt es nicht aus, dass es mal zu Unstimmigkeiten und Unzufriedenheit kommt. Beschwerden sind in der Regel unangenehm, müssen aber ernst genommen werden und sollten als Gesprächsanlass dienen. Ebenso können Beschwerden auch einen positiven Effekt auf die schulische Weiterentwicklung haben. Entscheidend hierfür ist der Umgang mit einer Beschwerde und den daraus entstehenden Konflikten.
Unser Beschwerdekonzept soll als Wegweiser für das richtige Vorgehen bei Beschwerden dienen. Mit Hilfe dessen soll es uns allen gelingen, Beschwerden gezielt und schnellstmöglich zu bearbeiten.
2. Anlass
In der Regel werden Beschwerden persönlich, telefonisch oder schriftlich der Schulleitung, der Landesschulbehörde oder anderen übergeordneten Instanzen vorgetragen. Selten wenden sich die Beschwerdeführer direkt an den Beschwerdeadressaten. Somit entsteht eine unangenehme Situation für den Betreffenden, dem die Beschwerde durch die übergeordnete Instanz vorgetragen wird.
Häufig werden dadurch wichtige Zwischenschritte nicht eingehalten. Dies passiert meistens aus der Unwissenheit heraus. Die Schulleitung wird in der Regel zu früh in das Verfahren involviert.
3. Grundsätzliches
4. Beschwerdeweg
Die folgende tabellarische Übersicht zeigt, welche Beschwerden von wem über wen auftreten können und welche Beschwerdeinstanzen eingehalten werden müssen. Ebenfalls wird deutlich, welche Ziele die einzelnen Klärungsgespräche in den einzelnen Instanzen haben.
Zwischen den betreffenden Personen wird ein Gesprächstermin vereinbart unter Angabe des Gesprächsanlasses und zu welchem Thema. Zu diesem Gesprächstermin wird ein Gesprächsprotokoll geführt, welches am Ende von den beteiligten Personen unterschrieben wird. Das Gesprächsprotokoll zeigt den Gesprächsinhalt und die vereinbarten Maßnahmen sowie Vereinbarungen auf. Ebenfalls wird in dem Protokoll ein Folgetermin vereinbart, in dem das Vereinbarte reflektiert wird. Der Folgetermin sollte im Abstand von 6 bis 8 Wochen festgelegt werden.
Wird in diesem Klärungsgespräch die Beschwerde nicht ausgeräumt, zeigt die tabellarische Übersicht welche Folgeinstanz in ein neues Klärungsgespräch einzubinden ist.
Beschwerdeführer |
Beschwerdeadressat |
1. Instanz |
2. Instanz |
3. Instanz |
Schülerinnen/ Schüler |
Mitschülerinnen/ Mitschüler |
Gespräch Betroffene(r) SchülerIn Klassenlehrerin Ziel: Mündliche Vereinbarung über künftigen Umgang |
Gespräch aller Fachlehrer mit Klassenlehrer Ziel: pädagogische Maßnahmen zur Konfliktlösung, Info für betroffene(n) Schülerin/ Schüler und schriftlich für dessen Erziehungsberechtigten |
Gespräch Schulleitung Ziel: Lösungsfindung mit schriftl. Absprachen oder Anordnung von Verhaltensmaßnahmen, Durchführung Klassenkonferenz mit Beschlüssen |
Schülerinnen/ Schüler |
Lehrerinnen/ Lehrer |
Betroffene(r) Lehrer(in) Ziel: Vereinbarung über künftigen Umgang |
Gespräch Vertrauenslehrerin und ggf. Eltern Ziel: Unterstützung des Schülers, Versachlichung des Konflikts, Vereinbarung über das weitere Vorgehen |
Gespräch mit Schulleitung und ggf. Eltern Ziel: Lösungsfindung mit schriftlichen Absprachen |
Schülerinnen/ Schüler |
GanztagsmitarbeiterIn |
Gespräch mit der/dem betroffenen MitarbeiterIn des Ganztagsbereichs Ziel: Klärung Sachverhalt und Lösungsfindung |
Gespräch mit dem Koordinator des Ganztagsbereichs Ziel: erneute Klärung Sachverhalt, Überprüfung bisheriger Lösungswege und evtl. neue Lösungswege finden |
Schülerinnen/ Schüler wenden sich an Ihre Eltern, die für sie den weiteren Beschwerdeweg gehen, s. nächste Reihe. |
Erziehungsberechtigte |
GanztagsmitarbeiterIn |
Gespräch mit der/dem betroffenen MitarbeiterIn des Ganztagsbereichs Ziel: Klärung Sachverhalt und Lösungsfindung |
Gespräch mit dem Koordinator des Ganztagsbereichs Ziel: erneute Klärung Sachverhalt, Überprüfung bisheriger Lösungswege und evtl. neue Lösungswege finden |
Gespräch mit Schulleitung und ggf. Schulelternratsvorsitzender Ziel: Lösungsfindung mit schriftlichen Absprachen |
Lehrerinnen/ Lehrer |
Schülerinnen/ Schüler |
Betroffene(r) Schüler(in) Ziel: Mündliche/ schriftliche Vereinbarung über Verhaltensregeln |
Gespräch aller Fachlehrer mit Klassenlehrer Ziel: pädagogische Maßnahmen zur Konfliktlösung, Info für betroffene(n) Schülerin/ Schüler und schriftlich für dessen Erziehungsberechtigten |
Gespräch Schulleitung Ziel: Lösungsfindung mit schriftl. Absprachen oder Anordnung von Verhaltensmaßnahmen, Durchführung Klassenkonferenz mit Beschlüssen |
Erziehungsberechtigte |
Lehrerinnen/ Lehrer |
Betroffene(r) Lehrer(in) Ziel: Klärung Sachverhalt und Lösungsfindung |
Betroffene(r) Lehrer(in) und Klassenelternvorsitzende(r) Ziel: erneute Klärung Sachverhalt, Überprüfung bisheriger Lösungswege und evtl. neue Lösungswege finden |
Gespräch mit Schulleitung Ziel: Lösungsfindung mit schriftlichen Absprachen
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Erziehungsberechtigte |
Pädagogische Mitarbeiterinnen |
Betroffene päd. Mitarbeiterin Ziel: Klärung Sachverhalt und Lösungsfindung |
Betroffene päd. Mitarbeiterin und Klassenelternvorsitzende(r) Ziel: erneute Klärung Sachverhalt, Überprüfung bisheriger Lösungswege und evtl. neue Lösungswege finden |
Gespräch mit Schulleitung Ziel: Lösungsfindung mit schriftlichen Absprachen
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Erziehungsberechtigte |
Schulleitung |
Schulleitung Ziel: Klärung Sachverhalt und Lösungsfindung |
Schulleitung und ein weiteres Mitglied des Schulelternrates oder Schulvorstandes Ziel: erneute Klärung Sachverhalt, Überprüfung bisheriger Lösungswege und evtl. neue Lösungswege finden |
Zuständige Außenstelle der Landesschulbehörde Ziel: Lösungsfindung durch die übergeordnete Behördeninstanz |
Lehrerinnen/ Lehrer/ Pädagogische Mitarbeiterinnen |
Erziehungsberechtige |
Betroffene(r) Erziehungsberechtige(r) Ziel: Klärung Sachverhalt und Lösungsfindung |
Betroffene(r) Erziehungsberechtige(r) und Klassenelternvorsitzende(r) Ziel: erneute Klärung Sachverhalt, Überprüfung bisheriger Lösungswege und evtl. neue Lösungswege finden |
Gespräch mit Schulleitung Ziel: Lösungsfindung mit schriftlichen Absprachen
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Lehrerinnen/ Lehrer/ Pädagogische Mitarbeiterinnen |
Lehrerinnen/ Lehrer/ Pädagogische Mitarbeiterinnen |
Betroffene(r) Lehrer(in) Ziel: Klärung Sachverhalt, Darstellung individuelle Wahrnehmungen, Lösungsfindung |
Schulpersonalvertretung Ziel: Beratung, Schlichtung, Ziele vereinbaren |
Schulleitung Ziel: Lösungsfindung |
Lehrerinnen/ Lehrer |
Schulleitung |
Schulleitung Ziel: Klärung Sachverhalt und Lösungsfindung |
Schulpersonalvertretung und ggf. Bezirkspersonalvertretung Ziel: erneute Klärung Sachverhalt, Überprüfung bisheriger Lösungswege und evtl. neue Lösungswege finden |
Zuständige Außenstelle der Landesschulbehörde Ziel: Lösungsfindung durch die übergeordnete Behördeninstanz |
Hausmeisterin/ Sekretärin/ Reinigungskräfte |
Schülerinnen/ Schüler |
Gespräch Betroffene(r) SchülerIn Klassenlehrerin Ziel: Mündl. Vereinbarung künftiger Umgang |
Gespräch aller Fachlehrer mit Klassenlehrer Ziel: pädagogische Maßnahmen zur Konfliktlösung, Info für betroffene(n) SchülerIn und schriftlich für dessen Erziehungsberechtigten |
Gespräch Schulleitung Ziel: Lösungsfindung mit schriftl. Absprachen oder Anordnung von Verhaltensmaßnahmen, Durchführung Klassenkonferenz mit Beschlüssen |
Hausmeisterin/ Sekretärin/ Reinigungskräfte |
Lehrerinnen/ Lehrer |
Betroffene(r) Lehrer(in) Ziel: Vereinbarung künftiger Umgang |
Gespräch mit Schulleitung Ziel: Lösungsfindung mit schriftlichen Absprachen |
Zuständiger Schulträger Ziel: Lösungsfindung durch die übergeordnete Behördeninstanz |
Hausmeisterin/ Sekretärin/ Reinigungskräfte |
Schulleitung |
Gespräch mit Schulleitung Ziel: Lösungsfindung mit schriftlichen Absprachen |
Zuständiger Schulträger Ziel: Lösungsfindung durch die übergeordnete Behördeninstanz |
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5. Auswertung
In jedem Klärungsgespräch streben wir an, dass die vorgetragene Beschwerde bzw. der Konflikt geklärt und problemangemessene Maßnahmen sowie Vereinbarungen getroffen werden. Ebenso ist es für uns wichtig, dass Vereinbarungen nach einem Zeitraum von 6 bis 8 Wochen überprüft werden.
Jedes Klärungsgespräch wird mit einem Beschwerdeprotokoll dokumentiert. Alle beteiligten Personen erhalten eine Kopie des Protokolls.
Benötigt eine betroffene Lehrkraft oder pädagogische Mitarbeiterin Unterstützung, stehen ihr situationsabhängig die Klassenlehrerschaft, die Personalvertretung, die Fachkonferenzleitungen und die Schulleitung als beratendes Organ zur Verfügung.
6. Intervention
Sollte es sich bei dem Beschwerdegrund um ein Problem mit großer Tragweite (bspw. schwerwiegende Dienstpflichtverletzung, Gewalt) handeln, greift die Schulleitung direkt ein. Sie klärt unter Einbezug aller betreffenden Personen den Sachverhalt auf und leitet geeignete Maßnahmen ein. Müssen disziplinarische Maßnahmen eingeleitet werden, wird die Schulaufsichtsbehörde umgehend informiert.
7. Abschluss
In unserem Streben nach einer Konfliktlösung wollen wir keine Sieger oder Verlierer bestimmen. Unstimmigkeiten können nur dann behoben werden, wenn es uns gelingt wieder reibungslos miteinander zu agieren. Es ist für uns wichtig, eine offene und vertrauensvolle Situation zu schaffen, in der es uns allen möglich ist, über Negatives wie Positives zu reden.