Unsere Schule

Vertretungskonzept

Vertretungskonzept

 

 

 

Wie alle Grundschulen in Niedersachsen ist auch die Grundschule am Drömling Vorsfelde verlässlich,                     d. h. für alle Schülerinnen und Schüler ist ein täglich mindestens fünf Zeitstunden umfassendes Schulangebot sichergestellt.                                                                                                                                                                              Für unsere 1. und 2. KlässlerInnen bedeutet dies, dass sie nach Unterrichtsende, Dienstag bis Freitag nach der      4. Stunde um 11.50 Uhr, im Rahmen der Randstundenbetreuung bis 13.00 Uhr betreut werden können.

 

Für dieses wahlfreie außerunterrichtliche Angebot werden Pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (PM) eingesetzt, die die Schule eingestellt hat.

 

Allerdings ist die Grundschule – auch in der Form der Verlässlichen Grundschule – eine schulische und keine Betreuungseinrichtung. Damit ist verbunden, dass nur während der Schulzeiten Unterricht stattfindet.

An den Zeugnistagen zum Ende der Schulhalbjahre endet das Schulangebot nach der dritten Schulstunde.    

Damit wird auch die besondere Bedeutung der Zeugnisse für die Schülerinnen und Schüler gewürdigt.

 

Neben der Durchführung außerunterrichtlicher Angebote, stellt die Vertretung in Abwesenheit einer Lehrkraft, den zweiten wesentlichen Aufgabenschwerpunkt pädagogischer Mitarbeiterinnen dar. Sie führen dabei jedoch keinen eigenverantwortlichen Unterricht durch, sondern beaufsichtigen Klassen lediglich bei der Bearbeitung von Aufgaben, die eine Lehrkraft vorbereitet hat.

 

 

Vertretungssituationen unterscheiden sich zum einen nach ihrer Dauer und zum anderen nach ihrem Eintreten.

 

 

 

Sicherung der Unterrichtskontinuität

 

Eine wichtige Voraussetzung für die Gewährleistung einer kontinuierlichen und sinnvollen Fortführung der pädagogischen Arbeit im Vertretungsfall ist die verantwortungsvolle Kooperation aller Kolleginnen und Kollegen.

 

Je nach Vertretungssituation wird die Unterrichtskontinuität daher durch unterschiedliche Maßnahmen gesichert:

 

Ist die Vertretungssituation vorhersehbar (Klassenfahrt, Fortbildung, etc.) stellt die zu vertretende Lehrkraft Aufgaben für ihre Schüler bereit, so dass die Unterrichtsinhalte in der Regel problemlos fortgesetzt werden können.

 

 

 

Im Falle einer plötzlichen Erkrankung einer Lehrkraft trifft diese, wenn möglich, mit der PM Absprachen über Inhalte und Arbeitsweisen für den Vertretungsunterricht. Dieses kann auch telefonisch erfolgen.

 

Sollte die Möglichkeit eines Austausches nicht gegeben sein, so unterstützt die jeweilige Parallelklassenlehrkraft bzw. Parallelfachlehrkraft die PM bei der Beschaffung von Arbeitsmaterialien.

 

Die PM orientiert sich am Klassenbuch sowie an den schuleigenen Arbeitsplänen. Für den Notfall befindet sich im Lehrerzimmer ein Ordner mit Arbeitsmaterialien für die verschiedenen Klassenstufen und zu verschiedenen Themen. Die PMs nehmen in der Regel an den Dienstbesprechungen teil und sind somit stets über alle wichtigen Themen informiert. Zudem wird ihre Qualifikation durch regelmäßige Fortbildungen gewährleistet.

 

Im Folgenden soll dargestellt werden, mit welchen Maßnahmen auf unterschiedliche Situationen reagiert wird:

 

 

 

1. Unvorhersehbarer, kurzfristiger Ausfall
Plötzlicher, kurzfristig entstandener Vertretungsbedarf wird in der Regel durch eine Pädagogische Mitarbeiterin (PM) vertreten. Diese Vertretungskräfte sind allerdings nicht ständig in der Schule – sie müssen benachrichtigt werden und können deshalb nicht immer zur ersten Unterrichtsstunde den Vertretungsunterricht aufnehmen. Nachrangig werden folgende Möglichkeiten ergriffen, um auf unvorhersehbaren, kurzfristigen Ausfall zu reagieren:

 

  • Auflösung von Doppelbesetzungen.
  • Vertretung durch eine Lehrkraft aus der sonderpädagogischen Grundversorgung.
  • Gleichmäßiges „Aufteilen“ von SchülerInnen auf die übrigen Klassen.
  • Zusammenlegung von Klassen.
  • Kolleginnen mit Freistunden vertreten im Bedarfsfall (Mehrarbeit).
  • Mehrarbeit von Teilzeitlehrkräften.

 

 

 

 

 

 

 

2. Ausfall für bis zu zwei Wochen
Folgende Rangfolge wird hier bei der Vertretung beachtet:

 

  • Vertretung durch Lehrkräfte, die in der jeweiligen Klasse unterrichten.
  • Vertretung durch eine Parallellehrkraft.
  • Vertretung durch eine entsprechende Fachlehrkraft.
  • Vertretung durch eine PM, die Informationen und Material entweder von der abwesenden Lehrkraft oder von der jeweils parallel unterrichtenden Kollegin erhält.

 

 

 

3. Langfristiger Ausfall von Lehrkräften

 

  • Einsatz von „Feuerwehrlehrkräften“.
  • Abordnung von Lehrkräften anderer Schulen.
  • Anpassung des Stundenplans zur Sicherung des Kernunterrichts durch Fach- oder Parallellehrkräfte.
  • Vertretung durch eine PM, die Informationen und Material entweder von der abwesenden Lehrkraft oder von der jeweils parallel unterrichtenden Kollegin erhält.

 

 

 

4. Regelung des Vertretungsunterrichts

 

 

 

Informationsablauf

 

 

 

Im Krankheitsfall melden sich die betroffenen Lehrkräfte/Mitarbeiter, wenn möglich am Abend zuvor bei der Schulleitung (Konrektorin). Tritt eine unverhoffte Krankheit oder eine sonstige unvorhergesehene Verhinderungssituation ein, so melden sich die Betroffenen morgens zwischen 6.00 Uhr und 7.30 Uhr bei der Schulleitung.

 

Die Konrektorin erstellt einen Vertretungsplan und benachrichtigt die Vertretungslehrkräfte bzw. Betreuungskräfte.

 

Der Vertretungsplan hängt ab ca. 7.30 Uhr im Lehrerzimmer aus.                                                                            Alle Kolleginnen nehmen Kenntnis vom Stand der Vertretungsplanung.

 

Die voraussichtliche Dauer der Abwesenheit sollte so schnell wie möglich mitgeteilt werden.

Im Falle einer Fortbildung oder eines Sonderurlaubs erfolgt die Information mit dem Antrag bzw. der Anmeldung. Klassenausflüge, Projekte etc. müssen frühzeitig (spätestens eine Woche vor der Durchführung) angemeldet werden.